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Betriebliche Mitbestimmung auch für kleine städtische Gesellschaften

Der Rat der Stadt Paderborn beschließt die folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Paderborn ermuntert alle Mitarbeiter die in privatrechtlichen, städtischen Tochtergesellschaften arbeiten dazu Betriebsräte zu gründen und zu wählen.

Begründung:

Durch die Beschäftigung mit der potenziell ungerecht entlohnten Stelle im Bereich der Stadthallenbetriebsgesellschaft wurde für unsere Fraktion offensichtlich, dass sich die Mitbestimmung durch den Personalrat nicht auf städtische Gesellschaften wie eben jene Betriebsgesellschaft, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die Stadtwerke Paderborn etc. erstrecken. Durch diese kurze Resolution stellt der Rat der Stadt Paderborn klar, dass ihm auch die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen liegen, die in den stadteigenen, privatrechtlichen Gesellschaften arbeiten. Ferner können neue Betriebsräte wertvolle Beiträge zum Erfolg der städtischen Gesellschaften leisten, sind direkter Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesellschaften und auch Partner bei Tarifverhandlungen etc.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stephan Hoppe
Fraktionsvorsitzender
FÜR PADERBORN