Suche
Suche Menü

Corona überwinden – Heimische Wirtschaft stärken

Der Rat der Stadt Paderborn beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Wirtschaftsförderungsprogramm in Höhe von 150.000.000, – € zur Bewältigung der durch die staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsleben der Stadt Paderborn verursachten Probleme zu konzipieren und dem Rat schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Programm soll dabei entsprechend den folgenden Kriterien aufgebaut sein:

1/3 der finanziellen Mittel sollen Paderborner Vereinen zur Verfügung gestellt werden, um damit Investitionen in Vereinsgebäude oder aber die Infrastruktur der Vereine durchführen zu können. Es sollen alle Vereine erfasst sein, ganz gleich ob diese aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem sozialen Bereich oder sonstigen Bereichen stammen. Dir Förderung soll im baulichen Bereich eine Einmalzahlung sein, die Vereine müssen nachweisen, dass sie die Betriebskosten danach aus Eigenmitteln finanzieren können, bei Investitionen in personelle Infrastruktur soll der Zuschuss die Kosten für maximal 2 Jahre enthalten.

1/3 der Mittel soll in die Ertüchtigung der städtischen Infrastruktur fließen. Hier sollen Ausbesserungsmaßnahmen an den Straßen- und Radwegen ebenso gehören, wie Ertüchtigung von Gebäuden, Maßnahmen zum Hygieneschutz, Erneuerung und Ausbau von Toilettenanlagen in Schulen und anderen städtischen Liegenschaften, aber auch Investitionen in die digitale Infrastruktur der Stadtverwaltung, so bspw. ein Angebot und die Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für Verwaltungsmitarbeiter.

1/3 zur Förderung des Handels-, der Gastronomie und der Dienstleistungsbetriebe in der Stadt Paderborn. Der Handelsplatz Paderborn muss gestärkt werden, sei es durch Investitionen in Werbung oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Hier ist außerdem ein langfristiger Verzicht von Standgebühren zu prüfen, wie auch direkte Hilfen an betroffene Unternehmen, wie bspw. Zuschüsse von Erneuerungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Liquiditätssicherung. Auch ist zu prüfen, ob heimischen Betrieben Ausgleichszahlungen für die entgangenen Gewinne durch die Absage von Libori zugestanden werden können. Die Maßnahmen sind mit den Vertretern der lokalen Wirtschaft abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hoppe