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Klarheit bzgl. der Kosten und Kostenübernahme der Bombenentschärfung

In der interfraktionellen Runde am Montag den 14.05.2018 informierten uns der Bürgermeister und der erste
Beigeordnete darüber, dass die Beantwortung unserer Fragen zu Kosten und rechtlichen Rahmenbedingungen
zur Kostenübernahme im Zusammenhang mit den Bombenentschärfungen auf absehbare Zeit nicht
vorgenommen werden kann, dies wurde zum einen mit den noch nicht vollständig eingegangenen Rechnungen
und zum anderen mit allgemeiner Überlastung der betroffenen Abteilungen begründet.
Gleichwohl wir selbstverständlich verstehen, dass die Ermittlung der Kosten Zeit in Anspruch nehmen wird,
betrachten wir die Beantwortung der rechtlichen Fragen als deutlich wichtiger und unabhängig davon und hatten
deshalb vor einiger Zeit erneut an deren Beantwortung erinnert. Die Beantwortung von genau solchen Fragen
durch die Verwaltung ist ein hohes Gut der Demokratie welches auch in §55 der Gemeindeordnung NRW
geregelt ist und die Begründung allgemeiner Überlastung für eine unbestimmte Vertagung ist aus unserer Sicht
kein ausreichendes Argument. Sollte eine Beantwortung noch lange auf sich warten lassen, so behalten wir uns
vor eine Sondersitzung des Rats nach §2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rats einzufordern.
Insbesondere da wir es als ein Gebot der Fairness erachten gegenüber allen Beteiligten möglichst bald für
Klarheit zu sorgen, wer die Kosten zu welchem Anteil tragen muss. Der dazu vom Land herausgegebene
Kostenerlass –75-54.01 v. 9.11.2007 setzt leider durchaus Kosten für die betroffenen Grundstückseigentümer
fest und begrenzt auch den Ermessensspielraum der Ordnungsbehörden bzgl. der Festsetzungen. Uns gegenüber
hat der Bürgermeister betont, dass er sich dafür einsetzen wird, dass der betroffenen Familie keine Kosten
entstehen. Die öffentlichen Darstellungen haben wir bisher anders verstanden und auch deshalb um Aufklärung
gebeten.
Grundsätzlich haben wir im persönlichen Gespräch mit dem Dezernenten angeregt über eine Satzung
Regelungen für die Zukunft zu treffen und auch begrüßen wir die schon in der Verwaltung angestellten
Überlegungen dazu. Aber auch hier muss vorab geklärt sein, in welchem Rahmen wir entscheiden dürfen und
welche Kosten wir auf die Allgemeinheit umlegen dürfen.