Suche
Suche Menü

Mensch Dreier

Mail unseres Vorsitzenden an die Stadt Paderborn:

Wie telefonisch besprochen sind durch die unsachgemäße Abnahme unserer Plakate erhebliche Schäden an diesen entstanden. Die Mehrzahl der Plakate die wir soeben beim ASP in Augenschein genommen haben, ist nicht mehr zu verwenden. Wir gehen aktuell von mindestens 23 zerstörten Plakaten aus, sollten sich noch andere in der Obhut der Stadt befinden, kann sich diese Zahl noch weiter erhöhen. Für diese zerstörten Plakate melde ich hiermit schon jetzt Schadensersatzforderungen an, die Höhe werde ich nach der Ersatzbeschaffung in Rechnung stellen. Wir werden die Plakate nicht vor Mittwoch Mittag beim ASP abholen, es steht Ihnen frei sie bis dahin selbst in Augenschein zu nehmen und die Schäden zu dokumentieren bzw. Ihrer Versicherung zu melden. 

Was die grundsätzliche Abnahme der Plakate anbelangt, so können wir Ihrer Argumentation nicht folgen, dass diese einfach so abgenommen werden können. Jede Abnahme eines Plakates an einem Standort stellt einen eigenen Verwaltungsakt dar (vgl. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz), dieser ist  entsprechend § 37.2 Verwaltungsverfahrensgesetz schriftlich oder elektronisch zu begründen. Im Namen meiner Wählergemeinschaft fordere ich Sie daher auf, sämtliche Verwaltungsakte, jeweils für jeden Standort der Plakate zu begründen. Aus unserer Sicht sind alle Plakate konform zum Erlass des Landes, ergänzt um die Genehmigung der Stadt, aufgehangen worden. Verstöße dagegen weisen wir von uns. Ich bin mir aber sicher, dass die städtischen Mitarbeiter die vermeintlichen Verstöße im Einzeln hinreichend dokumentiert haben und Sie uns diese im Rahmen der Begründungen entsprechen § 37.2 VwVfG kurzfristig mitteilen werden. Da selbst jeder simple Parkzeitverstoß seitens der Stadt fotografisch aufwendig dokumentiert wird, ist es wohl vertretbar, dass vermeintliche Verkehrsgefährdungen durch Wahlplakate (insbesondere in Abwägung zu 20 GG) mindestens in gleicher Weise dokumentiert werden. 

Ferner weise ich darauf hin, dass in der Genehmigung der Stadt darauf verwiesen wird, dass „Sofern nach Befestigung der Plakate festgestellt werden sollte, dass im Einzelfall eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt, sind diese entsprechenden Plakate auf Verlangen der Stadt Paderborn entsprechend zu versetzen oder zu entfernen.“ vgl. Schreiben vom 07.08.2020. Dieser Hinweis ist nicht erfolgt, es ist nicht plausibel, dass alle Plakate so deutlich gefährdend angebracht gewesen sind, dass unverzügliches Handeln der Verwaltung oder gar die Zerstörung notwendig war. Vor dem Hintergrund des hohen Gutes des demokratischen Wettbewerbs in unserem Staat, muss außerdem die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt bleiben. Es ist kaum anzunehmen, dass ein Plakat, welches schon seit über einer Woche an einer Stelle gehangen hat, plötzlich eine so konkrete Gefährdung auslöst, dass sofort gehandelt werden muss und diese dann erstmal für eine Woche in den Räumlichkeiten der Verwaltung verschwinden, statt das ein simples Umhängen vor Ort durch uns vorgenommen werden kann. Auch hier bitten wir um eine Begründung um die Beweggründe verstehen zu können. 

Da wir davon ausgehen mussten, dass die Mehrzahl der Plakate gestohlen worden ist, hatten wir zwischenzeitlich Anzeige wegen Diebstahl erstattet. Wir bitten Sie deshalb uns mitzuteilen, an welchen Standorten genau die Plakate durch die Stadt entfernt worden sind um feststellen zu können, an welchen Stellen die Anzeigen gegen Unbekannt aufrecht erhalten werden müssen. 

Weiterhin sind Plakate im Bereich der Absturzsicherung im Bereich Heierswall, Einmündung Hathumarstraße entfernt worden. An selber Stelle hängen regelmäßig über das Jahr verteilt Banner mit Hinweisen auf Spiele der Baskets (wohl nicht unbedingt auch schützenswert nach 20 GG), wieso dürfen diese, obgleich größer und schwerer dort hängen, Wahlplakate jedoch nicht? Welche Form der Werbung (Plakat, Banner, Gewebe) darf denn dort angebracht werden? 

Ferner beantragen wir Akteneinsicht in alle Akten, die die Abnahme der Plakate dokumentieren. 

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Hoppe

Die Bilder zeigen unsere Plakate nach der unsachgemäßen Demontage durch die städtische Instanz: