Der Rat beschließt:
Die Bürgerinnen, Bürger und Anlieger in der Stadt Paderborn werden künftig über die Restlebensdauer aller Straßen informiert.
Begründung:
Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden entsprechend der gültigen Rechtslage über die Beiträge nach KAG an den Kosten für die Erstellung und Instandsetzung der Straßen beteiligt. Die Restnutzungsdauern der Straßen im Stadtgebiet werden durch die Verwaltung festgelegt und sind der Verwaltung, nicht jedoch der Politik und der Öffentlichkeit, bekannt. Seitens des Bauamts wurde in der Vergangenheit mehrfach auf die erfolgte Abschreibung der Straßen nach einer Nutzungsdauer von 50 Jahren verwiesen und diese auch als Begründung für eine grundlegende Sanierung herangezogen. Aktuell werden die Anlieger unmittelbar vor einer Erneuerungsmaßnahme über diese Informiert. Je kürzer die Informationsfrist jedoch ist, desto höher ist der Beitrag der bspw. monatlich aufgebracht werden muss, um die kommende Forderung der Stadt Paderborn zu erfüllen. Eine permanente, transparente Informationspolitik führt dazu, dass die Anlieger in der Lage sind Geld anzusparen und erhöht die Akzeptanz der Beiträge. Auch lassen sich Veränderungen in der Abschreibungszeit durch bspw. außergewöhnliche Schäden etc. leichter für die Anlieger nachvollziehen. Eine permanente Information ohne zusätzliche Kosten lässt sich bspw. über die jährlich verschickten Grundsteuerbescheide realisieren, hier kann in einem kurzen Absatz über die Restnutzungsdauer informiert werden. Im Zuge der digitalen Stadt scheint aber die Erstellung einer Onlinedatenbank ebenfalls angeraten, hier könnten sich auch Kaufinteressenten informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stephan Hoppe