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Was ist kritisch an den Aktivitäten des Michael Dreier und paderborn.de in den sozialen Medien?

In der vergangenen Ratssitzung haben wir nachgefragt, wie die Stadt und der Bürgermeister mit den sozialen Medien umgehen. Dabei wollten wir insbesondere wissen, ob der Account Michael Dreier der private Auftritt von Michael Dreier ist oder der offizielle Account des Amts des Bürgermeisters.

Warum ist das wichtig?

Der Bürgermeister ist nicht nur eine Privatperson, er hat auch ein öffentliches Amt inne. Spricht er aus dem Amt heraus, dann hat dies offiziellen Charakter und der Bürgermeister und die Stadt sind insbesondere jetzt im Wahlkampf zur Neutralität verpflichtet. Privat darf Michael Dreier wie jeder andere auch selbstverständlich Wahlkampf machen, wie er möchte. Nur darf auch der Amtsinhaber seinen privaten Account nicht so gestalten, dass man ihn für einen amtlichen halten kann, dies könnte die Wählerinnen und Wähler verwirren. Ferner darf er für seinen privaten Account auch keine städtischen Ressourcen benutzen. Dem Staat ist diese Trennung so wichtig, dass er dies in Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, also unserer Verfassung, geregelt hat!

Ist der Account nun privat oder öffentlich?

Michael Dreier hat in der Ratssitzung erklärt, dass der Account rein privat sei. Obgleich das Impressum der Facebook-Seite noch bis Mitte Juli auf die Stadt Paderborn als Eigentümerin verwies. Seit Ende Juli gibt es ein neues Impressum, jetzt gehört der Account zur CDU Wahlkampfseite. Diesen Übergang konnte der Michael Dreier nicht schlüssig begründen. Auch deutet bspw. die Verwendung von offiziellen Insignien wie dem Stadtwappen im Hintergrund einiger Bilder oder Videos oder das Tragen der Bürgermeisterkette darauf hin, dass hier eine Amtsperson Amtshandlungen vornimmt.

Was ist nun das Problem?

Problematisch ist, dass bspw. die offizielle Seite der Stadt Paderborn bei facebook den Account der Privatperson Michael Dreier mehrfach verlinkt, also werden alle die Menschen, die der Stadt Paderborn folgen automatisch auf den privaten Account des Wahlkämpfers Michael Dreier verwiesen. Dies ist zuletzt bspw. am 07. August 2020 geschehen. Siehe Link:
https://www.facebook.com/watch/?v=586277182050086&extid=lvpdULmgzn6r63hQ

Die Stadt Paderborn hat bei facebook fast 20.000 Follower, wenn diese nun – mitten im Wahlkampf – auf die Seite eines Wahlkämpfers verlinkt werden, dann verletzt die Stadt damit aus unserer Sicht ihr Neutralitätsgebot, entsprechend der oben genannten Artikel des Grundgesetzes. Dies könnte im Extremfall dazu führen, dass die Wahl anfechtbar wird.

Was ist unser Ziel?

Ein fairer demokratischer Wettbewerb! Michael Dreier und die paderborn.de müssen private von offiziellen Auftritten auch in den sozialen Medien sauber trennen. Die Stadt darf keine Wahlkampfseiten von Michael Dreier verlinken und er selbst darf mit seinen Posts nicht den Anschein erwecken, dass es sich bei seinem privaten Wahlkampf-Account um den amtlichen Account des Bürgermeisters handelt.

Presseartikel zum Thema:

https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22851061_Paderborns-Buergermeister-wegen-Facebook-Seite-im-Kreuzverhoer.html

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Paderborn/4259681-FUeR-Paderborn-kritisiert-Buergermeister-Michael-Dreier-fuer-Facebook-Auftritt-Unerlaubte-Wahlwerbung?utm_source=RSS