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Wettbewerbsneutralität wahren – Keine Sonderbehandlung für die Gastronomie am Schützenhof

Der Rat der Stadt Paderborn beschließt:

Die Geschäftsführung der Stadthallenbetriebsgesellschaft wird angewiesen dem Paderborner Bürgerschützenverein (PBSV) einen Vertrag mit folgenden Kernpunkte vorzulegen:

  1. Der Vertrag ersetzt den bestehenden Pachtvertrag.
  2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 – 25 Jahren ab dem Ende der Küchensanierung.
  3. Der Vertrag wird zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen, dies beinhaltet sowohl die Instandhaltungspflichten für den Verpächter, als auch die Höhe des Pachtzinses. Der Vertrag soll sich inhaltlich und finanziell an den Vertrag zur Verpachtung der Gastronomie „Fischteiche“ anlehnen

Begründung:
Der aktuelle Vertrag ist für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Paderborn offensichtlich ein unkalkulierbares Kostenrisiko. Die Sanierung der Küche kann der Verein nach eigenen Angaben nicht alleine stemmen, eine Sanierung der Küche auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger kann nur erfolgen, wenn die Allgemeinheit langfristig davon profitiert. Im Sinne einer langfristigen und tragfähigen Lösung soll ein neuer Vertrag an Stelle des alten treten und den Betrieb am Standort für die Lebenszeit der Küche zu sichern, den Schützen langfristig finanzielle Sicherheit geben und das Verhältnis zwischen Stadt und Schützen nachhaltig entspannen.

gez. Hoppe und Lummer